Es handelt sich hierbei um Spezialisten in den Berufsfeldern
- Bautechnik
- Elektrotechnik
- Maschinentechnik
- Verfahrenstechnik
Sämtliche überlassenen Mitarbeiter verfügen für den Einsatz in kerntechnischen Anlagen über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Atomrecht, sowie über einen gültigen Strahlenpaß nach den §§40 und 95 der Strahlenschutzverordnung.